FAQ´s

  • Befreiung vom Unterricht?

Nach § 30 Grundschulordnung (GrSO)
(1) 1Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen.2Im Fall fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.
(2) 1Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.2Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen; wird das Zeugnis nicht vorgelegt, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.
(3) 1Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden.2Den Schülerinnen und Schülern ist ausreichende Gelegenheit zur Erfüllung ihrer religiösen Pflichten und zur Wahrnehmung religiöser Veranstaltungen auch außerhalb der Schule zu geben.

Sollte Ihr Kind erkranken, ist es wichtig, uns vor Unterrichtsbeginn (07.55 Uhr) telefonisch zu informieren. Die Klassleitung wird umgehend benachrichtigt. Bei unentschuldigtem Fernbleiben sind wir verpflichtet, bei Ihnen persönlich nachzufragen.

Eine Befreiung vor/im Anschluss an Schulferien wird nicht genehmigt. Im Falle unentschuldigten Fernbleibens kann ein Bußgeld erhoben werden.
Befreiungen aus religiösen Gründen beantragen Sie bitte schriftlich bei der Lehrkraft Ihres Kindes.
  • Betreuungsangebote nach Schulschluss?

Im Anschluss an den Unterricht haben Sie für Ihr Kind folgende Betreuungsmöglichkeiten:

Haus für Kinder: Städtischer Hort im Haus

Haus für Kinder: Städtischer Hort Josef-Frankl-Straße

Mittagsbetreuung Gruppen bis 14.00 oder bis 15.30 Uhr

Gebundener/Offener Ganztag: derzeit nicht realisierbar

Informationen und Beratung über weitere Betreuungsmöglichkeiten erhalten Sie unter:

Elternberatung für den Grundschulbereich

f4-eltern@muenchen.de

Tel 233-96774

  • Datenschutz?

Einwilligung der Erziehungsberechtigten in den Fachdialog zwischen   Kindertageseinrichtung und Schule über das Kind

–   Informationen für die Grundschule

– Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten

  • Eingänge

Unsere Grundschule verfügt über einen Haupteingang im Außengelände an der Lerchenauer Straße 322.

Eingangstor

Unser Schulhaus besteht aus zwei Gebäuden, dem historischen Altbau (A…)

im vorderen Bereich des Schulgeländes und dem Neubau (N…).

Altbau:

Eingang Altbau

EG Büro der Technischen Hausverwaltung

EG Haus für Kinder: Hort

EG Mittagsbetreuung „Rennmäuse“

1.OG Sekretariat, Schulleitung, Lehrerzimmer, Klassenraum

2. OG Schulbibliothek, Klassenräume

Neubau:

Eingang Neubau

UG Werkraum

EG Turnhalle, Umkleiden

1.OG Klassenräume

2. OG Klassenräume

3. OG Mittagsbetreuung „Villa Kunterbunt“

3. OG Mittagsbetreuung „Dschungelbande“

Unsere Turnhalle, Behinderten-WC und Pausenverkauf erreicht man über den Eingang zum Neubau.

Im Neubau ist zudem der städtische Kindergarten im UG untergebracht. Dieser ist über einen separaten Zugang vom Schulhof aus erreichbar:

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  • Einschulung?

Zu diesem Thema findet im Februar ein Elterninfo-Abend an unserer Grundschule statt. Die Einladungen werden über unsere Sprengelkindergärten verteilt. Sollte Ihr Kind einen anderen Kindergarten besuchen, finden Sie die Veranstaltung auch in unserem Terminkalender. Aufnahme in die Grundschule:

– regulär: Kinder, die das 6. Lebensjahr vom 01. Oktober des Vorjahres bis zum 30. Juni des laufenden Jahres erreichen.

– Einschulungskorridor: Bei Kindern, die vom 01. Juli bis 30. September geboren sind,  haben die Eltern das Recht, zu entscheiden, ob ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr oder erst im nächsten Schuljahr eingeschult werden soll. Bei ihrer Entscheidung sollten sie die Entwicklung ihres Kindes berücksichtigen. Wir empfehlen ein Gespräch mit dem ErzieherInnenteam ihres Kindergartens. Sollten die Eltern die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben wollen, müssen sie dies der Schule formlos schriftlich mitteilen.

– vorzeitig auf Antrag: Kinder, die das 6. Lebensjahr im Zeitraum vom 01. Oktober bis 31. Dezember erreichen.

– Vorzeitig auf Antrag mit schulpsychologischem Gutachten: Kinder, die das 6. Lebensjahr nach dem 31. Dezember des laufenden Jahres erreichen.

Am Tag der Schuleinschreibung nimmt Ihr Kind an einem Screening teil. An verschiedenen Stationen werden Basis-Kompetenzen, die Ihr Kind vor Schulbeginn erworben hat überprüft. Sollten sich Auffälligkeiten in den Bereichen Feinmotorik, sprachliche Entwicklung, mathematische Kompetenzen und phonologische Bewusstheit zeigen, beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über individuelle Fördermöglichkeiten bis zum Schulbeginn. Gegebenenfalls laden wir Ihr Kind am nächsten Tag zu einer genaueren Beobachtung im Rahmen eines Unterrichtsspiels ein. Sollte das Ergebnis große Auffälligkeiten aufzeigen, ist es möglich, Ihr Kind für ein Jahr zurückzustellen.

Die Terminvereinbarung für die Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung im Referat für Gesundheit und Umwelt erfolgt telefonisch unter 233-96363. Informationen erhalten Sie im Internet unter www.muenchen.de/schulaerztin. Sollte Ihr Kind erst nach dem Einschreibtag untersucht werden, reichen Sie die Bescheinigung nach (Post/Einwurf Schulbriefkasten). Zur Anmeldung ist die Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich. Des weiteren sind eventuell vorhandene Sorgerechtsbeschlüsse und Scheidungsurkunden mitzubringen.

Bei vorzeitigem Einschulungswunsch nehmen Sie bitte bereits vor der Schuleinschreibung telefonisch Kontakt mit uns auf. Kinder, die nach dem 31. Dezember geboren sind, nehmen zunächst am Screening und Unterrichtsspiel teil. Die Ergebnisse werden an den zuständigen schulpsychologischen Dienst weitergeleitet. Dieser lädt Sie und Ihr Kind zu einer schulpsychologischen Untersuchung ein. Im abschließenden Gutachten fasst die Schulpsychologin die Ergebnisse, die Beobachtungen der Schule, die Informationen des Kindergartens und der schulärztlichen Untersuchung zusammen und spricht eine Empfehlung aus. Die Gesamtpersönlichkeit des Kindes, nicht nur sein Intellekt, sollte den Anforderungen der Schule gewachsen sein. Das Kind sollte außerdem bereit sein, sich den schulischen Anforderungen zu stellen. Die Schulleitung trifft abschließend die Entscheidung über die Schulaufnahme.

Für Kinder ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse gibt es besondere Fördermaßnahmen: Vorkurs Deutsch, Deutsch+ Stunden und Deutschklassen (Standorte an Nachbar-Grundschulen).

Die Schulanmeldung eines Kindes mit sonderpädagogischen Förderbedarf erfolgt in der Regel an der Sprengelschule. Wir bitten wir Sie in diesem Fall vorab Kontakt mit der Schulleitung aufzunehmen.

  • freiwilliger Rücktritt?

Grundschüler können eine Jahrgangsstufe auch freiwillig wiederholen, im Gegensatz zur Pflichtwiederholung. Die Grundschulordnung (GrSO) regelt in § 41 Abs. 1 das freiwillige Wiederholen:
(1) 1 Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Schülerinnen oder Schüler freiwillig wiederholen oder spätestens zum Schulhalbjahr in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten. 2 Die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz unter Würdigung der schulischen Leistungen der Schülerin oder des Schülers.

Das freiwillige Wiederholen kann empfohlen werden, wenn z. B. durch längere Krankheiten der Stoff nicht genügend nachgelernt werden konnte und die Leistungsergebnisse auf Kenntnislücken schließen lassen. Dabei ist das Ziel der freiwilligen Wiederholung, die bestehenden Wissens- uund Kenntnislücken durch Wiederholung zu schließen, um ein problemloses Weiterlernen in der nächsthöheren Jahrgangsstufe zu ermöglichen.

Unter dem Aspekt der Würdigung der Leistungen einer Schülerin, eines Schülers kann der Sinn der freiwilligen Wiederholung nicht in einer Notenverbesserung z. B. von Note 2 auf 1 oder Note 3 auf 2 liegen. Eine freiwillige Wiederholung der 4. Jahrgangsstufe ist im Hinblick auf eine Notenverbesserung für den Übertritt nicht möglich.

https://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/muenchen/

  • Gastschulantrag?

Eltern von Kindern, die nicht im Schulsprengel wohnen, jedoch an einer anderen Grundschule eingeschult werden sollen, haben die Möglichkeit, einen Gastschulantrag zu stellen. Dieser wird grundsätzlich an der Sprengelschule gestellt, die Schulleitungen der abgebenden und aufnehmenden Grundschulen nehmen dazu Stellung. Die Entscheidung über die Genehmigung liegt beim Referat für Bildung uns Sport – Fachabteilung 4 in München.

Download Gastschulantrag (Neue Version ab 01.02.2023)

Kriterien für einen positiven Bescheid sind: Alleinerziehende/Beide Elternteile sind voll berufstätig (Bestätigung des Arbeitgebers) und haben einen Betreuungsplatz an der Gastschule z.B. Hort, Mittagsbetreuung oder Privatperson (Zusage der Einrichtung/Bestätigungsschreiben der betreuenden Person), Geschwisterkinder besuchen bereits die Gastschule.

  • „Hitzefrei“?

Eine gesetzliche oder sonstige rechtsverbindliche Regelung, wonach den Schülerinnen und Schülern ab einer bestimmten Temperatur oder unter sonstigen bestimmten Voraussetzungen „hitzefrei“ zu gewähren ist oder gewährt werden kann, existiert nicht.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Gewährung von „hitzefrei“ nicht möglich ist. Vielmehr liegt die Entscheidung hierüber im alleinigen Verantwortungsbereich der Schulleitungen, denen insoweit ein Organisationsermessen zusteht. Dies gibt ihnen grundsätzlich die Möglichkeit, an Tagen mit besonders heißen Temperaturen den Unterricht ausnahmsweise vorzeitig zu beenden.

Bei ihrer Entscheidung hat die Schulleitung die konkrete Situation an der Schule zu berücksichtigen und eine Abwägung der Gesamtumstände vorzunehmen. Zu berücksichtigende Faktoren sind hierbei neben den raumklimatischen Verhältnissen in den Schulgebäuden insbesondere die Schülerbeförderung, die durch eine vorzeitige Unterrichtsbeendigung nicht gefährdet sein darf, sowie die Möglichkeit des Rückgriffs auf bestimmte Maßnahmen wie z.B. der Verlagerung des Unterrichts in kühlere Räume, durch die der ordnungsgemäße Unterrichtsbetrieb sichergestellt werden kann.

Diese Rechtslage ermöglicht es, auf die unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten nicht nur flexibel, sondern vor allem der konkreten Situation entsprechend angemessen zu reagieren.

An unserer Grundschule werden Sie in diesem Fall grundsätzlich einen Tag vorher schriftlich über den jeweiligen Unterrichtsschluss informiert. Selbstverständlich betreuen wir Ihr Kind auf Wunsch bis zum regulären Schulschluss – ebenso wie alle Hortkinder. Die Mittagsbetreuung wird von uns informiert und nimmt Ihr Kind entsprechend der geänderten Schlusszeit flexibel auf.

  • Hochbegabung?

begabt – gut begabt – besonders begabt – hochbegabt

Der Begriff „Hochbegabung“ bezieht sich – anders als beispielsweise die Verwendung des Begriffs „Talent“ – auf rein intellektuelle Fähigkeiten. Hochbegabten Kindern werden im Allgemeinen eine besonders hohe Intelligenz und damit eine herausragende Denk- und Problemlösungsfähigkeit bescheinigt. Sie verfügen in der Regel über eine gute Lernfähigkeit, eine schnelle Auffassungsgabe und außerordentliche Gedächtnisleistungen. In ihrer geistigen Entwicklung sind hochbegabte Kinder anderen Kindern ihres Jahrgangs oftmals um Jahre voraus.

Genauer gesagt: Hochbegabte Kinder verfügen über das Potential zu außergewöhnlichen Leistungen. Ob sie diese Leistungen auch tatsächlich erbringen, hängt von der jeweiligen Förderung und den Bedingungen des Umfeldes ab, in dem die Kinder aufwachsen. Hochbegabung ist nicht automatisch gleichzusetzen mit außergewöhnlicher Leistung. Insofern ist ein hochbegabtes Kind auch nicht immer einfach zu erkennen.

Oft erbringen Kinder in einzelnen Bereichen sehr gute Leistungen. Hier ist eher von einer besonderen Begabung zu sprechen, die sich auf bestimmte Themen und Bereiche beschränkt (z.B. Mathematik)

Eine gesicherte Aussage über vorhandene oder nicht vorhandene Hochbegabung liefert allein ein Intelligenztest. In der Intelligenz-Forschung gilt ein Kind nur dann als hochbegabt, wenn es in entsprechenden Tests einen Wert von über 130 Punkten erreicht. Das bedeutet, dass etwa 2 Prozent der Kinder eines Jahrgangs intellektuell hochbegabt sind. Die Zahl der überdurchschnittlich intelligenten Kinder – also mit einem IQ-Wert zwischen 115 und 130 – liegt bei etwa 15 Prozent.

Es ist sehr wichtig, zwischen einer überdurchschnittlichen Begabung und einer Hochbegabung zu unterscheiden.

Die zuständige Schulpsychologin hilft hier gezielt weiter, wenn Sie Fragen haben.

  • Infektionsschutz?

In der Schule befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich Infektionskrankheiten hier besonders leicht ausbreiten. Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und Erwachsenen vor ansteckenden Krankheiten dienen. Über diese informiert das Merkblatt gemäß §34 Abs 2 Infektionsschutzgesetz.

  • Inklusion?

Aufgrund der baulichen Voraussetzungen ist es für unsere Grundschule leider nicht möglich, das „Schulprofil Inklusion“ zu erwerben. Über Möglichkeiten individueller Einzelinklusion sprechen Sie bitte mit der Schulleitung. Einige unserer SchülerInnen werden durch den MSD im Bereich Hören oder Sehen unterstützt und nehmen mit Erfolg am Unterricht teil.

Die Inklusionsberatung für Grundschulen erreichen Sie unter Inklusionsberatung-schulamt@muenchen.de, Zentrale  233-83300.

  • Laus im Haus?

Seit jeher sind Kopfläuse in Europa und somit auch in Feldmoching heimisch. Sie übertragen zwar keine Krankheiten, verbreiten sich aber sehr schnell.

Daran haben auch die heute so hohen hygienischen Standards nichts geändert, denn Kopfläuse zu bekommen ist keine Sache der persönlichen Sauberkeit.

Jeder kann Kopfläuse bekommen und keiner muss sich dafür schämen!

Wichtig ist, dass man die lästigen Blutsauger möglichst schnell wieder los wird und ihre weitere Verbreitung verhindert. Sollte Ihr Kind von Läusen befallen sein (auch am Wochenende), teilen Sie uns das bitte sofort am nächsten Schultag mit.

Ihr Kind wird deswegen an unserer Grundschule nicht ausgegrenzt!

Wir behandeln Ihre Information selbstverständlich vertraulich, teilen jedoch innerhalb der Schule per Plakat mit, dass die „Laus im Haus“ ist und die Köpfe der MitschülerInnen zu Hause sorgfältig kontrolliert werden sollten.

Bitte schicken Sie Ihr Kind erst nach der Behandlung mit den handelsüblichen Mitteln wieder zur Schule. Wiederholte Nachbehandlung(en) ist/sind dringend erforderlich. Informieren Sie bitte ebenfalls Hort oder Mittagsbetreuung.

http://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/kopflaeuse/behandlung/

    • Legasthenie = Lese-Rechtschreib-Störung ?

Informationen zu dieser Thematik erhalten Sie unter:

https://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/muenchen/fragen_paed_psy/legasthenie/

  • Pause?

Unsere Pausenzeiten sind von 09.25 – 09.45 Uhr sowie von 11.15 – 11.35 Uhr. Wie bereits im Kindergarten üblich, achten Sie bitte auf gesunde Inhalte der Brotzzeitbox und geben Ihrem Kind ausreichend Getränke mit. Sollten Sie einmal keine Gelegenheit dazu haben, haben Sie die Möglichkeit, unseren Pausenverkauf zu nutzen. Angebot und Preisliste sollten Sie mit Ihrem Kind besprochen haben.

Preisliste-Pausenverkauf 02_2024

Auszeichnung „Gesunder Pausenverkauf“

Bis auf wenige Ausnahmen im Jahr verbringen alle Kinder die beiden Pausen aktiv im Freien. Unsere 1./2. Klassen spielen im vorderen Teil des Geländes, die 3./4. Klassen nutzen den Sportplatz. Alle Kinder können ein umfangreiches Angebot an Pausenspielen nutzen oder sich in Ruhe auf den Sitzbänken erholen.

Wer die Boulderwand entlang der Turnhalle nutzen möchte, benötigt dafür feste Schuhe. Die Wiese steht je nach Witterung allen Schulkindern zur Verfügung.

Im Oktober 2019 wurde ein Slackline-Parcours installiert.

  • Psychische Erkrankungen?

Hiervon kann jeder Mensch in seinem Leben – auch bereits im Grundschulalter –  betroffen sein. In dieser Situation ist es sehr wichtig, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht über inner-und außerschulische Hilfsangebote: GS München Lerchenauer Str 322_ 10-Punkte-Programm

  • Schulbus – Schülerbeförderung?

Innerhalb unseres Schulsprengels haben Eltern, die in den entlegenen Randbezirken Feldmochings wohnen, aufgrund der Gefährlichkeit des Schulwegs, die Möglichkeit, dass Ihr Kind den Schulbus benutzen darf. Die Eltern können online einen Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges der Schulbuskinder stellen:

http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1078362/

Sie müssen den Antrag online bearbeiten. Der fertige Antrag wird bei uns im Sekretariat mit weiteren Angaben ergänzt und mit dem Schulstempel bestätigt. Wir leiten Ihren Antrag dann weiter an die

Landeshauptstadt München

Referat für Bildung und Sport

Kostenfreiheit des Schulwegs GV2

Neuhauser Str 39

80331 München

Über die Genehmigung entscheidet das Referat für Bildung und Sport, Tel 233-41623. Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, so können sie sich gerne mit Ihrem Anliegen an das Sachgebiet der Schülerbeförderung bei der Landeshauptstadt München per E-Mail wenden: fahrtkosten.rbs@muenchen.de

Großer Schulbus Nr 25 (Schwarzhölzlsiedlung):

Midia Tours GmbH   Tel 23249585

Haltestellen:

  • 07.20 Uhr  Regattaweg
  • 07.25 Uhr  Schwarzhölzlstr /Auwasserweg
  • 07.28 Uhr  Schwarzhölzlstr/Schörgenwiesenweg
  • 07.30 Uhr  Heppstr/Glasstr
  • 07.32 Uhr  Grashofstr/Heppstr

Kleiner Schulbus Nr 30 Fa Hans Erhart  Tel 8112402

Haltestellen:

  • 07.34 Uhr  Schwarzhölzlstr/Am Drahtfeld
  • 07.40 Uhr  Leuchsstr 13

Kleiner Schulbus Nr 189  Fa Hans Erhart  Tel 8112402

  • 07.35 Uhr  Kaiserhölzlstr/Röhrichtstr
  • 07.41 Uhr  Feldmochinger See – MVG-Haltestelle

Ankunft:

07.45 Uhr   Grundschule

 

Reguläre Abfahrt von der Grundschule:

Mo mit Fr 11.25 Uhr/12.30 Uhr/13.15 Uhr.

Der Schulbus ist jeweils 10 Minuten vor Abfahrt an der Schule

Achtung Schulbushaltestelle:

Parken Schulbushaltestelle

  • Überspringen einer Jahrgangsstufe?

In der Grundschule wird das Überspringen einer Jahrgangsstufe ermöglicht durch §41 GrSO (Grundschulordnung):

(2) 1 Besonders befähigten Schülerinnen und Schülern kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten das Überspringen gestattet werden, wenn zu erwarten ist, dass sie nach Reife und Leistungsfähigkeit den Anforderungen dieser Jahrgangsstufe gewachsen sind.

3 Das Überspringen erfolgt im Fall des Satzes 1 zum Schuljahresende, in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 auch im Anschluss an die Aushändigung des Zwischenzeugnisses. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.

https://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/muenchen/

  • Übertritt?

Ein erster Elterninformationsabend findet bereits in der 3. Klasse statt. Zu Beginn der 4. Klasse gibt es eine gemeinsame Informationsveranstaltung für unsere Schule sowie die Nachbarschulen an der MS Toni-Pfülf-Straße. Vertreter aus Mittelschule, Realschule, Gymnasium sowie Gesamtschule informieren Sie, welche Möglichkeiten der weiterführenden Schulwahl nach Aushändigung des Übertrittszeugnisses für Sie zur Auswahl stehen. Informationen unter: www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html

  • Unfallversicherung?

Sollte Ihr Kind auf dem Schulweg oder während der Schul- und Betreuungszeiten einen Unfall erleiden, ist es über die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) versichert. Die Schule schreibt einen Unfallbericht. Wichtig ist, dass Sie uns Namen und Anschrift des behandelnden Arztes angeben – gerne auch telefonisch.

  • Vorkurs Deutsch?

https://www.ifp.bayern.de/projekte/professionalisierung/vorkurs_deutsch.php