Informationen über die Betreuung

Die Mittagsbetreuung findet i.d.R. an allen Schultagen von Schulschluss:

  • bis 14:00 Uhr (kurze Gruppe) bzw.
  • bis 15:30 Uhr (lange Gruppe) statt.

Am ersten und letzten Schultag im Schuljahr werden ggfs. abhängig vom konkreten Betreuungsbedarf abweichende Regelungen wie folgt getroffen:

  • erster Schultag für Kinder ab der zweiten Klasse von Schulschluss bis 14:00 Uhr
    (bei Bedarf auch bis 15.30 Uhr).
  • letzter Schultag vor den Sommerferien von Schulschluss bis 14:00 Uhr.

Für die Mittagsbetreuung ist ein monatlicher Elternbeitrag von:

  • € 34,- je Kind für die kurze Gruppe bzw.
  • € 70,- je Kind zzgl. Mittagessen für die lange Gruppe zu entrichten.

Von diesem Betrag erhalten die Gruppen pro Kind und Monat € 5,- als Spielgeld. Der Beitrag wird monatlich (außer im August) vom Girokonto eingezogen und ist auch dann voll zu entrichten, wenn ein Kind die Mittagsbetreuung nicht an allen Tagen besucht (auch bei Krankheit).

Derzeit wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von € 30,- erhoben um z.B. Spiel- und Bastelmaterial zu ergänzen bzw. zu ersetzen.

Für die Kinder der langen Gruppe wird ein Mittagessen angeboten, für das derzeit € 70,- monatlich vom Konto eingezogen werden. Das Mittagessen bekommen wir aktuell von „MB Cateringservice“ (Mario Bilokapic).

Für die „kurzen Kinder“ gilt: Wenn die Eltern für Verpflegung sorgen, wird diese gerne von den Betreuern angerichtet und verteilt. Bitte im Interesse aller Kinder gesunde Brotzeiten mitbringen; möglichst wenig Süßigkeiten! Z.B. Obst, Rohkost, Müsli, Butterbrezen, belegte Semmeln, Getränke, …

Wichtige Angaben die Ihr Kind betreffen, z.B.  ihre Kontaktdaten, Betreuungszeiten, Regeln zur Abholung und Unverträglichkeiten, teilen Sie den Betreuerinnen mittels des sog. Abholbogens mit.

Bitte informieren Sie das jeweilige Betreuungsteam frühzeitig, wenn ihr Kind, z.B. wegen Krankheit, die Mittagsbetreuung einmal nicht besuchen kann (entschuldigtes Fehlen). Ein Anruf oder eine SMS an die unter Kontakt angeführte Rufnummer genügt. Die Schule benachrichtigt die Mittagsbetreuung nicht!

Die Kündigungsfrist beträgt für die kurze Gruppe einen Monat zum nächsten Monatsende und für die lange Gruppe drei Monate zum Schuljahresende (31.08). Kündigungen müssen formlos schriftlich erfolgen.

Einem Kind kann aus wichtigem Grund der Mittagsbetreuungsplatz fristlos gekündigt werden, z.B.:

  • bei dreimaligem, unentschuldigten Fehlen des Kindes,
  • bei nicht oder unvollständig bezahlten Beiträgen,
  • wenn durch den Besuch des Kindes die Unversehrtheit anderer Kinder gefährdet ist,
  • wenn Kinder bzw. Eltern wiederholt und trotz Abmahnung gegen die Ordnung der Mittagsbetreuung verstoßen.

Vergabe der Betreuungsplätze:

  • Zwischen Oster- und Pfingstferien findet ein Elternabend für die neu angemeldeten Eltern statt. Die Einladung erfolgt schriftlich.
  • Die Zusage der Plätze erfolgt nach Dringlichkeit und schriftlich sobald wie möglich.