Übergang GS-weiterführende Schulen

Nach vier Jahren Grundschulzeit wird Ihr Kind unsere Grundschule verlassen und eine weiterführende Schule besuchen. Damit Sie sich in aller Ruhe mit den vielfältigen Möglichkeiten, die das bayerische Schulsystem dazu bietet, vertraut machen können, gibt es zu diesem Thema für unsere zweiten & dritten und vierten Jahrgangsstufen jeweils einen Elterninformationsabend.  Aktuelle Informationen der Beratungslehrkräfte dazu finden Sie unter dem Link:

Informationen zum Elternabend für die 4. Jahrgangsstufen vom 01.12.2022:

Die Klassleitung oder die Schulleitung Ihres Kindes beraten Sie jederzeit gerne zum Thema Übertritt. Sie können zusätzlich ein Gespräch mit einer Beratungslehrkraft einer Mittelschule, Realschule, Wirtschaftsschule oder eines Gymnasiums führen. Informationen dazu:

Anhand des Online-Wegweisers des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:  www.mein-bildungsweg.de  und Der_beste_Bildungsweg_fuer_mein_Kind (Stand 2021) können Sie sich individuell über das vielfältig gegliederte Bildungssystem in Bayern informieren.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie hier: https://schulamt-muenchen.musin.de/index.php/schul-und-erziehungsberatung/375-informationen-zum-uebertritt

Schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4:
Die schriftliche Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler Ende Januar ermöglicht es den Eltern, frühzeitig Förderbedarf zu erkennen und gemeinsam mit den Lehrkräften geeignete Fördermaßnahmen zu besprechen.

Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung:

Anfang Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis. Es enthält:

  • die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern,
  • die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht,
  • eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens,
  • eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.

Damit wird sichergestellt, dass Sie als Erziehungsberechtigten Kenntnis über die Bildungswegeignung Ihres Kindes haben.

Die Schullaufbahnempfehlung stützt sich auf den Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht.
Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht bis einschließlich 2,33 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch eines Gymnasiums. Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht bis einschließlich 2,66 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Realschule. Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht ab 3,00 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Mittelschule.

Übertritt an die weiterführenden Schularten:

Liegt eine entsprechende Schullaufbahnempfehlung vor, können die Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach dem Besuch der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule in die Jahrgangsstufe 5 der jeweiligen weiterführenden Schulart übertreten.

Übertritt an die weiterführenden Schularten nach Besuch des Probeunterrichts:

Schülerinnen und Schüler, die im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 keine entsprechende Schullaufbahnempfehlung für die gewünschte weiterführende Schulart erhalten haben, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten – unabhängig von den in der Grundschule erreichten Noten – am Probeunterricht des Gymnasiums bzw. der Realschule teilnehmen.
Der Probeunterricht wird in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Neben den landesweit zentral gestellten schriftlichen Aufgaben werden auch mündliche Leistungen bewertet. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird. Den Erziehungsberechtigten wird das Ergebnis des Probeunterrichts mit Begründung mitgeteilt. Nach Bestehen des Probeunterrichts können die Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten.

  • Probeunterricht an Realschule und Gymnasium:

Stärkung der Elternverantwortung im Probeunterricht bis zur pädagogisch vertretbaren Grenze
Wird der Probeunterricht nicht bestanden, können Schülerinnen und Schüler dennoch in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten, wenn die Erziehungsberechtigten dies wünschen. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler im Probeunterricht mindestens in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben.