Übergang Kindergarten

„Wart nur, bis du in die Schule kommst…!“ Angst vor der Schule muss bei uns kein Kind haben!

Bereits vor Schulbeginn haben die Vorschulkinder die Möglichkeit, unsere Grundschule genauer kennenzulernen. Ob im Rahmen von Hospitation in den ersten Klassen oder von Vorkurs Deutsch  darf bei uns jedes Kind schon mal Schulluft schnuppern. Falls ihr Kind einen Kindergarten außerhalb Feldmochings besucht, wenden Sie sich diesbezüglich bitte an unser Sekretariat. Gerne ermöglichen wir Ihrem Kind einen Schulbesuch.

Unser Sommerfest steht allen Vorschulkindern und -eltern offen – eine gute Gelegenheit, miteinander in Kontakt zu treten.

Ihr Kind wird an unserer Grundschule in Feldmoching eingeschult?

Im Februar findet an unserer Grundschule ein Elterninfoabend für Vorschuleltern statt. Die Einladungen werden über unsere Sprengelkindergärten verteilt. Sollte Ihr Kind einen anderen Kindergarten besuchen, finden Sie diese Veranstaltung auch in unserem Terminkalender.

Gesetzliche Grundlagen zum Thema Aufnahme in die Grundschule:

Grundsätzlich müssen alle Kinder ihre Schulpflicht in der Grundschule erfüllen, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (Art. 42 Abs. 1 BayEUG), sofern sie nicht eine staatlich anerkannte bzw. staatlich genehmigte private Grundschule besuchen wollen. In der Sprengelgrundschule muss auch die Schulanmeldung erfolgen.

Der Termin für die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2024/25 ist am Mittwoch, 13.03.2024 von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr.

regulär: Kinder, die das 6. Lebensjahr vom 01. Oktober des Vorjahres bis zum 30. Juni des laufenden Jahres erreichen.

Einschulungskorridor: Kinder, die im Zeitraum vom 01. Juli bis 30. September sechs  Jahre alt werden, können schulpflichtig werden. Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren ebenso wie alle anderen Kinder. Die Schule berät die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder erst zum darauf folgenden Schuljahr eingeschult wird.  Wenn die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschoben werden soll, müssen die Erziehungsberechtigten dies bis spätestens 10. April schriftlich mitteilen. Wird keine schriftliche Erklärung abgegeben, wird das Kind zum kommenden Jahr schulpflichtig.

vorzeitig auf Antrag: Kinder, die das 6. Lebensjahr im Zeitraum vom 01. Oktober bis 31. Dezember erreichen.

Vorzeitig auf Antrag mit schulpsychologischem Gutachten: Kinder, die das 6. Lebensjahr erst im folgenden Kalenderjahr vollendet.

Im Anschluss an die Schulanmeldung nimmt Ihr Kind an einem Screening teil. In Kleingruppen werden Basis-Kompetenzen, die Ihr Kind vor Schulbeginn erworben hat überprüft. Sollten sich Auffälligkeiten in den Bereichen Feinmotorik, sprachliche Entwicklung, mathematische Kompetenzen und phonologische Bewusstheit zeigen, beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über individuelle Fördermöglichkeiten bis zum Schulbeginn. Gegebenenfalls laden wir Ihr Kind am nächsten Tag zu einer genaueren Beobachtung im Rahmen eines Unterrichtsspiels ein. Sollte das Ergebnis große Auffälligkeiten aufzeigen, ist es möglich, Ihr Kind für ein Jahr zurückzustellen.

Es ist ein Nachweis des Referats für Gesundheit und Umwelt (RGU) über die durchgeführte Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung vorzulegen oder bis zum Schulbeginn nachzureichen. Die Teilnahme ist gesetzlich verpflichtend und erfolgt auf Einladung des RGU innerhalb der letzten zwei Jahre vor Aufnahme in die erste Jahrgangsstufe. Ein ausführliches Informationsschreiben finden sie unter www.muenchen.de/seu.

Sollte Ihr Kind erst nach dem Einschreibtag untersucht werden, reichen Sie die Bescheinigung nach (Post/Einwurf Schulbriefkasten). Zur Anmeldung ist die Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich. Des weiteren sind eventuell vorhandene Sorgerechtsbeschlüsse und Scheidungsurkunden mitzubringen.

Einen Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20  Abs 9 IfSG (Infektionsschutzgesetz) müssen Sie laut Gesetzgeber zur Einschreibung vorlegen.

Der erforderliche Nachweis kann wie folgt erbracht werden:

  • Nachweis über zwei Masernimpfungen
  • Ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt.

Bei einer Nicht-Vorlage muss seitens der Schulleitung das Gesundheitsamt informiert werden. Dieses entscheidet über weitere Maßnahmen (z.B. Impfberatung, gegebenenfalls Einleitung eines Zwangsgeld- oder Bußgeldverfahrens). Zusätzliche Informationen finden Sie unter www.masernschutz.de

Bei vorzeitigem Einschulungswunsch nehmen Sie bitte bereits vor der Schuleinschreibung telefonisch Kontakt mit uns auf. Kinder, die nach dem 31. Dezember geboren sind, nehmen zunächst am Screening und Unterrichtsspiel teil. Die Ergebnisse werden an den zuständigen schulpsychologischen Dienst weitergeleitet. Dieser lädt Sie und Ihr Kind zu einer schulpsychologischen Untersuchung ein. Im abschließenden Gutachten fasst die Schulpsychologin die Ergebnisse, die Beobachtungen der Schule, die Informationen des Kindergartens und der schulärztlichen Untersuchung zusammen und spricht eine Empfehlung aus. Die Gesamtpersönlichkeit des Kindes, nicht nur sein Intellekt, sollte den Anforderungen der Schule gewachsen sein. Das Kind sollte außerdem bereit sein, sich den schulischen Anforderungen zu stellen. Die Schulleitung trifft abschließend die Entscheidung über die Schulaufnahme.

Für Kinder ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse gibt es besondere Fördermaßnahmen: Vorkurs Deutsch, DeutschPLUS und Deutschklassen.

Die Schulanmeldung eines Kindes mit sonderpädagogischen Förderbedarf erfolgt in der Regel an der Sprengelschule. Wir bitten wir Sie in diesem Fall vorab Kontakt mit der Schulleitung aufzunehmen

In den folgenden Links finden Sie Tipps, wie Sie Ihr Kind bis zum Schuleintritt sinnvoll unterstützen können sowie unsere allgemeine Schulbedarfsliste: